Allgemeine Informationen:
ELPERS REISEN e.K. ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat eine interne Meldestelle eingerichtet. Wenn Sie anonym einen Hinweis abgeben möchten, dann nutzen Sie dazu unser IPO Hinweisgebersystem:
Über das IPO-Hinweisgeber-System haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis anonym zu übermitteln. Unabhängig davon werden Ihre Daten und Angaben höchst vertraulich behandelt.
Wir sind nach § 8 HinSchG verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person sowie der von der Meldung betroffenen Personen weitgehend zu schützen. Das bedeutet, personenbezogene Daten werden nur den zuständigen Personen der internen Meldestelle bekannt und dürfen nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (§ 9 HinSchG) offengelegt werden. Mit personenbezogenen Daten gehen wir vertraulich um. Sie werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
Welche Sachverhalte können gemeldet werden?
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz können Verstöße aus folgenden Bereichen gemeldet werden:
Eine Meldung eines Hinweises können nur von bestimmten Personen abgegeben werden:
Diese Richtlinie gilt auch für hinweisgebende Personen, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen, von denen sie im Rahmen eines inzwischen beendeten Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt haben.
Ihre Hinweise helfen uns, schwere Nachteile für unser Unternehmen, unsere Beschäftigten und andere Personen abzuwenden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.